Durch die Corona-Pandemie ist die gesamte Wirtschaft erheblich in Mitleidenschaft gezogen worden. Anfang Juni beschloss daher die Bundesregierung ein Konjunkturpaket, um das Einkaufen zu erleichtern. Kernbestandteil des Pakets ist eine zeitlich begrenzte Anpassung der Mehrwertsteuer.
Ab dem 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 reduziert sich der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf 16 % beim Regel-Steuersatz bzw. 7 % auf 5 % beim ermäßigten Steuersatz.
Wer profitiert von der Mehrwertsteuersenkung, was bedeutet das für mich als Kunde?
Sowohl Privatleute als auch Unternehmer sollen gleichermaßen von der Mehrwertsteuersenkung profitieren. Im Normalfall bezahlt der private Endverbraucher die Mehrwertsteuer. allnatura hat jedoch entschieden, diese Steuersatzsenkung vollständig an den Kunden weiterzugeben. Das entspricht der Grundidee, durch den erleichterten Einkauf eine höhere Nachfrage zu erzeugen und den Wirtschaftskonsum nach der Corona-Pandemie wieder zu steigern.
Kurz gesagt: Sie sparen ab dem 1. Juli bei jedem Einkauf.
Ich habe bereits vor dem 1. Juli bestellt - betrifft mich der reduzierte Steuersatz trotzdem?
Grundsätzlich gilt bei jedem Einkauf: Der Verbraucher bezahlt den Gesamtpreis, der vertraglich bei der Bestellung vereinbart wurde.
Da allnatura jedoch die Steuersatz-Anpassung an den Verbraucher weitergibt, gilt hier: Ausschlaggebend für die Höhe der Mehrwertsteuer ist das Rechnungsdatum bzw. Zeitpunkt der Leistung (also der Beginn der Lieferung). Wenn eine Bestellung noch vor dem 1. Juli erfolgt ist, die Lieferung jedoch im Juli oder später erfolgt, so zählen die 16 % MwSt. für den Auftrag. Dies wird von uns bei der Rechnungsstellung entsprechend berücksichtigt.
Ich habe für meinen Auftrag bereits eine Anzahlung geleistet - wie wird das verechnet?
Ausschlaggebend für die Höhe der Mehrwertsteuer ist auch hier immer der Zeitpunkt der Leistung bzw. das Rechnungsdatum. Falls Sie im Zuge eines Auftrags bereits vor Juli eine Anzahlung getätigt hatten, im Juli aber erst Ihre Ware erhalten, so zählen final die 16 % MwSt. für den gesamten Auftrag. Dies wird von uns bei der Rechnungsstellung entsprechend berücksichtigt und bei Bedarf mit Hilfe einer Gutschrift ausgeglichen.
Ich zahle meine Bestellung in Raten - ändert sich hier der Betrag durch die Steuersatz-Anpassung?
Grundlage des Darlehen ist auch hier das Rechnungs - bzw. Leistungsdatum. Erhält der Kunde bereits vor Juli die Ware, ist der Bruttowarenkorb inkl. 19%. Erhält der Kunde die Ware erst im Juli, dann wird die Rechnung mit 16% ausgestellt. Sollte das Darlehen z. B. durch eine Bestellung im Mai auf Grundlage der 19% berechnet worden sein, erfolgt eine Gutschrift und damit eine direkte Anrechnung auf das Darlehen.
Ich möchte ein Produkt retournieren oder umtauschen, das ich vor dem 1. Juli gekauft habe
Sie können innerhalb des Zeitraums Ihres Widerrufs- oder Rückgaberecht wie gewohnt problemlos Ihr Produkt zurückgeben oder Umtauschen. Bei der Erstattung gilt der Steuersatz der Rechnung als Grundlage. Sie erhalten also den vollständigen auf der Rechnung aufgeführten Betrag zurück.
Somit entsteht kein Nachteil für Sie als Kunde.
Sollten Sie weitere Fragen oder Probleme haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.